Rahmenverträge

Der Hessische Landesfeuerwehrverband hat für seine Mitglieder folgende Rahmenverträge abgeschlossen.

Die Feuerwehren und die SV SparkassenVersicherung verbindet seit vielen Jahrzehnten eine gewachsene Partnerschaft. In der SV SparkassenVersicherung sind frühere öffentliche Brandversicherer aufgegangen, darunter in Baden-Württemberg die Badische Gebäudeversicherungsanstalt („Brand-Assecurations-Societät“) aus dem Jahr 1758 sowie in Hessen und Nassau die Hessische Brandversicherungsanstalt Kassel (1767), die Hessische Brandversicherungskammer Darmstadt (1777) und die Nassauische Brandversicherungsanstalt Wiesbaden (1806). Diese historischen Wurzeln verdeutlichen die besondere Nähe zwischen dem Versicherungswesen und dem Feuerwehrwesen.

Vor diesem Hintergrund ist die SV SparkassenVersicherung seit vielen Jahren ein Kooperationspartner der Feuerwehren, insbesondere im kommunalen Bereich. Als Versicherer für Gemeinden, Städte und Kreise bringt sie Erfahrungen und Strukturen ein, die für das Feuerwehrwesen von Bedeutung sind.

Die SV SparkassenVersicherung ist bundesweit im Bereich der Wohngebäudeversicherung tätig und regional stark verankert. Ein dichtes Netz aus Geschäftsstellen, Generalagenturen und Sparkassenfilialen ermöglicht eine flächendeckende Präsenz. Die langjährige Erfahrung, insbesondere in der Schadenbearbeitung, stellt einen wichtigen Aspekt der Zusammenarbeit mit den Feuerwehren dar.

Die Kooperation mit den Freiwilligen Feuerwehren wird kontinuierlich fortgeführt. Als bedeutender Feuerschutzsteuerzahler leistet die SV SparkassenVersicherung einen Beitrag zur Finanzierung von Investitionen im Feuerwehrwesen. Darüber hinaus wurden und werden Feuerwehren durch die unentgeltliche Bereitstellung von Ausrüstungsgegenständen unterstützt, darunter in der Vergangenheit beispielsweise Hohlstrahlrohre, mobile Rauchverschlüsse, Hochwasserschutzsysteme, Wärmebildkameras sowie aktuell LED-Beleuchtungssysteme. Diese Maßnahmen tragen zur Entlastung kommunaler Haushalte bei. Ergänzend erfolgen Unterstützungen in Form von Jubiläumsprämien, Gründungsförderungen für Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie Zuschüssen für Materialien der Brandschutzerziehung.

Die Geschäftsstellen der Landesfeuerwehrverbände werden regelmäßig finanziell unterstützt. Mit dem FLORIAN-Versicherungsvertrag steht den Feuerwehrvereinen ein umfassender und kostengünstiger Versicherungsschutz im Rahmen eines bundesweit genutzten Rahmenvertrages zur Verfügung. Ein Großteil der Feuerwehrvereine profitiert von den Leistungen dieses Vertrages. Zusätzlich bestehen spezielle Versicherungstarife, beispielsweise in der Kraftfahrtversicherung, für Angehörige der Feuerwehren.

Eine Vielzahl von Maßnahmen werden gefördert:

  • finanzielle und materielle Unterstützung der Landesfeuerwehrverbände

  • finanzielle Zuschüsse, z. B. bei Feuerwehrjubiläen, Gründungen von Kinder- und Jugendfeuerwehren, Übungen, Zeltlagern oder Verbandsveranstaltungen

  • materielle Unterstützung für kommunale Feuerwehren, insbesondere in KRISTALL-versicherten Kommunen

  • Mitarbeit in Ausschüssen und Fachgremien, z. B. im Bereich Brandschutzerziehung und -aufklärung

  • Unterstützung von Warn- und Informationssystemen wie KATWARN, KATRETTER und WIND

Alle genannten Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Feuerwehren bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen. Gemeinsames Anliegen ist es, Menschenleben zu schützen sowie Schäden zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu begrenzen. Die Kooperation leistet damit einen Beitrag zur Stärkung des Feuerwehrwesens und des ehrenamtlichen Engagements.

Alle Informationen unter: SV SparkassenVersicherung

Andreas Leichtfuß

Ansprechpartner SV SparkassenVersicherung Floriansvertrag/Feuerwehrversicherung (FS13)

0611 178 -46602

0611 178 - 12177

andreas.leichtfuss@sparkassenversicherung.de

Tanja Müller

Ansprechpartnerin Feuerwehrförderung/Wind/Sonderaufgaben (GI5)

0561 7889-46321

0561 7889-46833

tanja.mueller@sparkassenversicherung.de

Mobilfunk

Der Deutsche Feuerwehrverband hat mit der Telekom Deutschland GmbH einen Rahmenvertrag (Nr. 58618) für den Mobilfunkdienst abgeschlossen. Feuerwehrangehörige kommen damit exklusiv in den Genuss besonders günstiger Konditionen. Das Angebot umfasst attraktive Feuerwehr-Tarife sowie aktuelle Mobiltelefone.

Nähere Infos finden Sie auf der website des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Infos zum Rahmenvertrag

Feuer-Differenzversicherung

Neue Versicherungslösung für Feuerwehrhäuser

Bei den letzten Brandschäden an Feuerwehrhäusern – z. B. in Stadtallendorf und Treffurt zeigte sich eine erhebliche Deckungslücke: Die Kfz-Versicherer erstatten bei Fahrzeugverlust nicht den vollen Neuwert.

Die Sparkassen Versicherung bietet nun eine passende Lösung an:
Mit der Feuer-Differenzversicherung kann diese Lücke geschlossen und die Fahrzeuge im Schadensfall abgesichert werden.

Informationen zur Feuer-Differenzversicherung

Nachlass auf KFZ-Versicherungsbeiträge der SV SparkassenVersicherung für Mitglieder einer Freiwilligen Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr!

Damit das sichere Gefühl immer mitfährt!

Die SV SparkassenVersicherung  gewährt ab sofort in ihrem Geschäftsgebiet allen Feuerwehrmitgliedern 10% Nachlass auf ihre KFZ Versicherungsbeiträge.

Zur  Angebotserstellung wenden Sie sich bitte an die örtlichen Aussendienst-Mitarbeiter der SV SparkassenVersicherung und erwähnen Sie, dass Sie Mitglied der Feuerwehr sind. Dafür erhalten Sie dann den entsprechenden Sondernachlass.

Alle weiteren Informationen: KFZ-Versicherung der SV

Feuerwehrversicherungsvertrag

Alle Informationen zum Feuerwehrversicherungsvertrag (bekannt auch unter "Florian-Vertrag"!) im Rahmen der Kooperation mit der Sparkassen Versicherung findet Ihr hier.

Neben einem Fragen-Antwort-Katalog zum Rahmen-Versicherungsvertrag für Feuerwehrverbände in Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz, ist auch der Sonderantrag für KRISTALL-Mitglieder auf Leistungen der "Sondervereinbarung zum zusätzlichen Schutz des kommunalen Haushalts" abrufbar.

Feuerwehrversicherungsvertrag-FAQ-Katalog

Antrag Kristall-Mitglieder

GEMA

Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).

Durch einen Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband (Rahmenvertragsnummer 1510080200) gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Der Sondertarif gilt bei Anmeldung der Veranstaltung durch die öffentlich-rechtliche Feuerwehr, nicht den privatrechtlichen Förderverein der Feuerwehr.

Stärkung des Ehrenamtes in Hessen - Vereine von GEMA-Kosten befreien 

GEMA - Tarifrechner

Rahmenvertrag Tarife und Formulare