Vorbeugender Brandschutz

113. Sitzung des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des LFV und der AGBF Hessen

Der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz des LFV und der AGBF Hessen hat sich zur 113. Sitzung am 16.02.2017  in Hofheim/  Main Taunus Kreis getroffen. Neben allgemeinen Fragestellungen des vorbeugenden Brandschutzes wurden die folgenden Themen behandelt:

Gruppenbild VB

 

  • Vereinheitlichung bei den Vorgaben bzw. Merkblättern zur Ausgestaltung von Feuerwehrplänen. Musterpläne, Musterchecklisten und Mustermerkblätter wurden vorgestellt und vermutlich in der kommenden Sitzung den Brandschutzdienststellen zur Einführung empfohlen.

  • Bezgl. der gegenwärtigen Diskussion zum Thema Sicherheitstreppenraum „light“ ist der Fachausschuss der Auffassung, dass das Schutzziel der Hessischen Bauordnung „Feuer und Rauch dürfen nicht in einen Sicherheitstreppenraum eindringen“ zwingend einzuhalten ist. Zur Diskussion stehende Spüllüftungen mit ca. 10.000 m³/h sind aus Sicht des Fachausschusses nicht geeignet, eine Rauchausbreitung aus einer Wohnung heraus wirkungsvoll zu verhindern. Da Rettungswege immer auch Angriffswege der Feuerwehr sind, führt eine Aufweichung des o.g. Schutzziels auch zur Gefährdung der Einsatzkräfte der Feuerwehren.

    Es wird daher angeregt, unter Beteiligung der Feuerwehren am Karlsruher Institut für Technologie (KIT)- Bereich Brandschutzforschung- Versuche durchzuführen, um alternative, gleichwertige Sicherheitstreppenraumausführungen zu erarbeiten. Der Einfluss einer brennbaren Fassade ist mit zu betrachten Der Schutz der Bevölkerung sollte nicht als Experimentierfeld dienen. Werden jetzt Weichen falsch gestellt, so besteht für die Lebensdauer des Gebäudes ein höheres Risiko für die Bevölkerung und die Einsatzkräfte. Der Fachausschuss VB/G des Landesfeuerwehrverbandes und der AGBF Hessen schließt sich mit dieser Meinung dem AK VB/G der AGBF Bund und DFV an.

  • Die Mitgliederseite des Fachausschusses wurde aktualisiert und um die Kolleginnen und Kollegen der AGBF ergänzt.