Rechtsprechung

Urteil: Schadenersatz für Dritte bei deren Inanspruchnahme durch Feuerwehr

OLG München, Az. 1 Unfall 6015/93 v. 24.3.1994

Bei Inanspruchnahme Dritter zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehr haftet die Gemeinde.

Urteil: Anspruch auf Lohnfortzahlung für Feuerwehreinsatzkraft

LG Trier, Az. 3 S 245/93 v. 20.1.94

Der Gemeinde als Träger der Feuerwehr stehen Ansprüche auf Lohnfortzahlung nach dem LohnfortzahlungsG gegenüber dem vorsätzlichen Brandstifter nicht grundsätzlich zu, da dort nur Schadensersatzansprüche Rechtsgrundlage des Anspruchsübergangs sein können.