Rechtsprechung

Urteil: Verkehrssicherungspflicht beim Martinsfeuer / Osterfeuer

Urt. OLG Koblenz; Az. 1 U 329/04 v. 20.10.2004; a.A. AG Wolfenbüttel, Az. 17 C 375/88 v. 3.8.89, AG Walsrode, Az. 13 C 86/92, LG Oldenburg, Az. 7 O 741/89 v. 5.6.89

Die Feuerwehr darf, nachdem der Hauptteil der Besucher des Martinsfeuers/Osterfeuers die Veranstaltung bereits verlassen hat, auf die Eigensorgfalt der am Feuer Verbliebenen vertrauen.

Urteil: Feuerwehreinsatz; Krankentransport; Leistungserbringer; Rettungsdienst; Unterstützung; Hilfeleistung

Verwaltungsgerichtshof Kassel vom 28.01.2004, Az. 5 UZ 1021/03

Kostenerstattung bei Unterstützung eines Krankentransportes durch die Feuerwehr

Leit- oder Orientierungssatz

Leistungserbringer - wie hier der Arbeiter-Samariter-Bund -, die sich in Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben des Rettungsdienstes zur Beförderung von Notfallpatienten bzw. zum Krankentransport der Unterstützung der Feuerwehr bedienen, können im Verhältnis zum Träger der Feuerwehr nicht ihrerseits als kostenpflichtige "Interessenten" einer zu erbringenden Leistung im Sinne des § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Hessisches Brand- und KatastrophenschutzG (HBKG) angesehen werden.