Pressemeldungen

FAQ | Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehren in Hessen

Mit dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz wurde im Februar 2026 das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz geändert. In diesem Zusammenhang wurde die Altersgrenze für die aktive Teilnahme am Einsatzdienst der Freiwilligen Feuerwehren von 65 auf 67 Jahre angehoben. Ziel der Änderung ist es, erfahrenen Feuerwehrangehörigen eine längere Mitwirkung im Einsatzdienst zu ermöglichen und ihre Erfahrung weiterhin für die Feuerwehren nutzbar zu machen.

Mit der neuen Regelung stellen sich in der Praxis verschiedene Fragen. Dazu gehören etwa die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Einsatzdienstes über das 65. Lebensjahr hinaus, mögliche Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten oder Auswirkungen auf bestehende kommunale Feuerwehrsatzungen.

Um Feuerwehren, Kommunen und Feuerwehrangehörige bei der Einordnung der gesetzlichen Änderungen zu unterstützen, hat der Landesfeuerwehrverband Hessen gemeinsam mit seinem Fachausschuss Recht und Organisation ein FAQ erarbeitet. Darin werden zentrale Punkte der Neuregelung erläutert und häufig auftretende Fragen zur praktischen Umsetzung beantwortet.

Verbände mahnen Reformen im Katastrophenschutz an

Mit einem gemeinsamen Positionspapier wenden sich die hessischen Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD sowie der Landesfeuerwehrverband Hessen an die Landespolitik: Sie mahnen dringend strukturelle Reformen, eine verlässliche Finanzierung und die Gleichstellung aller Einsatzkräfte im Katastrophenschutz an.

Die Verbände machen deutlich, dass sich die Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben: Steigende Einsatzanforderungen durch Klimawandel, extreme Wetterereignisse, Pandemien, Energieengpässe und Cyberangriffe treffen das Land mit zunehmender Intensität. Krisen seien längst keine Ausnahme mehr, sondern „dauerhafte Realität“.