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Hessens Feuerwehren sehen Sicherheit der Einsatzkräfte gefährdet

Der Landesfeuerwehrverband Hessen (LFV Hessen) sieht im Widerruf der Genehmigung zur Nutzung von Verkehrssicherungsanlagen bei der Feuerwehr durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung eine massive Gefährdung der Einsatzkräfte. In einer Resolution (Verteilung: Verkehrsminister, Innenminister) fordert der LFV, der die landesweite Interessensvertretung der Freiwilligen-, Berufs- und Werkfeuerwehren ist, vom Verkehrsministerium die unverzügliche Rücknahme des Erlasses und im Interesse der persönlichen Sicherheit der Einsatzkräfte die Wiederherstellung der bisherigen Regelung. Nach Ansicht von LFV-Präsident Ralf Ackermann „erfolgt nun in unverantwortlicher Art und Weise eine Reduzierung des persönlichen Schutzes für die Feuerwehreinsatzkräfte auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen, und es müssen unverständliche technische Umrüstungen an den praxisbewährten Heckwarnsystemen der Feuerwehren vorgenommen werden“.

„Hier wird nun ein bereits genehmigtes und bewährtes Sicherheitssystem durch den Verkehrsminister völlig grundlos und nicht nachvollziehbar verboten. Es geht dabei um bessere technische Sicherheitsvorkehrungen  an Einsatzstellen und darum, dass die nach hinten wirkenden gelben Blinkleuchten der Warnsysteme nach dem neuen Erlass nicht unnötig reduziert werden“, betont LFV-Präsident Ackermann. „Die hessischen Feuerwehrangehörigen haben ein Recht auf optimalen Schutz bei allen technischen Hilfeleistungen – gerade auch bei ihren gefährlichen Einsätzen auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen.  Deshalb wird die Wiederinkraftsetzung der  Ausnahmeregelung  der Vorschriften des § 49a Abs. 1  der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)“ oder eine andere Lösung  gefordert. 

In der Resolution der hessischen Feuerwehren wird vor allem betont, dass die bislang erprobten Heckwarneinrichtungen zur Absperrung und Absicherung von oft schwierigen Einsatzstellen auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen vor allem dem Eigenschutz der Feuerwehren Rechnung getragen haben. Hinzu komme, dass Einsatzkräfte von Feuerwehren und Rettungsdiensten in der Vergangenheit wiederholt bei technischen Hilfeleistungen durch andere Verkehrsteilnehmer an Unfallstellen und Stauenden geschädigt wurden, was auch zu schweren körperlichen Verletzungen geführt habe.