Pressemeldungen

Musterplanungen | Land unterstützt Kommunen beim Bau von standardisierten Feuerwehrhäusern

Pressemitteilung des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Zeitgemäße Feuerwehrhäuser sind neben modernen Einsatzfahrzeugen eine wesentliche Grundlage für einen leistungsfähigen Brandschutz. Seit Jahren unterstützt das Land die hessischen Kommunen deshalb finanziell tatkräftig und gezielt.

vorstellung_leitfaden_musterfeuerwehrhaus-hmdi

Um die Kommunen bei Feuerwehrhausneubauten weiter zu unterstützen und entlasten, hat das Innenministerium in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem kommunalen Bereich, dem Gebäudemanagement und der Liegenschaftsverwaltung, von einem Planungsbüro, der Unfallkasse Hessen sowie des Landesfeuerwehrverbandes Hessen einen Leitfaden entwickelt. Dieser fasst die grundlegenden Rahmenbedingungen zusammen, die bei der Planung und Projektierung von Feuerwehrhausneubauten zu beachten sind (z. B. Standortauswahl, Mindestanforderungen, optimaler Projektablaufplan, etc.). Des Weiteren werden mit dem Leitfaden Musterraumprogramme und Mustergrundrisse zur Verfügung gestellt, durch die personal- und kostenintensive Grundlagenermittlungen entfallen können. Damit kann der Leitfaden insbesondere für kleinere bis mittlere Kommunen, die ein bis vier Stellplätze für Einsatzfahrzeuge benötigen, eine besonders praxisnahe und wirtschaftliche Orientierung sein, um Neubauvorhaben effizient zu planen und umzusetzen.

Heimatschutzminister Roman Poseck fasst den Mehrwert der Unterstützung des Landes für die Kommunen wie folgt zusammen: „Die Kommunen sollen sich im Brandschutz auf das Wesentliche konzentrieren können. Das bedeutet, dass sie ihre Ressourcen möglichst effektiv einsetzen sollen, damit die ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner bestmögliche Rahmenbedingungen zum Löschen, Bergen, Retten und Schützen haben.

Eine wesentliche Rolle im Brandschutz spielen Feuerwehrhäuser. Sie sind nicht nur der Standort für Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung, sondern der soziale und organisatorische Mittelpunkt jeder Feuerwehr. Wir stellen den Kommunen ab sofort einen Leitfaden für ein ‚Musterfeuerwehrhaus‘ zur Verfügung und unterstützen damit den Bau von standardisierten Feuerwehrhäusern.

Bislang hat jede Kommune die Planungen für ein neues Feuerwehrhaus weitgehend individuell entwickeln müssen. Mit dem Leitfaden ,Musterfeuerwehrhaus Hessen‘ stellen wir ein landesweit abgestimmtes, praxisorientiertes Konzept zur Verfügung, das Kommunen als klare Planungs- und Entscheidungshilfe dienen kann. Durch die enthaltenen Musterraumprogramme und Grundrisse liegen klare Empfehlungen für Dimensionierung, funktionale Abläufe und technische Anforderungen vor. Dies ermöglicht Architekturbüros eine zielgerichtete, strukturierte Planung, die Fehlplanungen deutlich reduziert. Darüber hinaus werden durch die Standardisierung Planungszeiten verkürzt. Auch die Kostensicherheit wird durch den Leitfaden erhöht, da aufwendige Grundlagenermittlungen und Abstimmungsschleifen entfallen. Ich gehe zudem davon aus, dass sich das Verfahren positiv auf die Kosten auswirken wird und diese gesenkt werden können. Gleichzeitig bleibt das Modell flexibel: Die Muster können bedarfsgerecht an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden, ohne den funktionalen Kern zu verändern.

Ich freue mich, wenn in Zukunft möglichst viele Kommunen den von uns entwickelten Leitfaden für Musterfeuerwehrhäuser nutzen. So können wir die Kommunen insbesondere in Zeiten finanziell angespannter Haushalte auch auf dieser Ebene entlasten. Das Innenministerium steht den Kommunen in dem Prozess natürlich auch beratend und unterstützend zur Seite. Fortan müssen die hessischen Kommunen nicht von Anfang an starten, sondern sie erhalten vom Land eine belastbare Grundlage für eine optimale Planung. So können sie ihre Ressourcen effektiver nutzen und schneller sowie kostengünstiger zu einem neuen Feuerwehrhaus kommen.

Allen Beteiligten der Arbeitsgruppe von der Unfallkasse Hessen, dem Landesfeuerwehrverband Hessen, aus dem Main-Kinzig-Kreis, von der IBH Projektmanagement GmbH, dem Büro Kölling Architekten BDA und den Verantwortlichen aus der Abteilung Brandschutz des Innenministeriums, die den Leitfaden mit sehr großem Engagement entwickelt haben, danke ich von Herzen für ihren Einsatz für einen starken hessischen Brandschutz.

Das ‚Musterfeuerwehrhaus‘ ist ein weiterer Baustein, um Bürokratie im Brand- und Katastrophenschutz abzubauen. Daneben hat das Innenministerium unter anderem eine Zielvereinbarung mit der Unfallkasse Hessen zur Entbürokratisierung der Prüfung von Feuerwehrhäusern durch den Technischen Prüfdienst Hessen abgeschlossen. So erhalten die Kommunen mehr Raum für pragmatische Lösungen vor Ort, um Optimierungsbedarfe umzusetzen. Zudem wird derzeit ein Kommunales Flexibilisierungsgesetz im Hessischen Landtag beraten, was den Kommunen mehr Möglichkeiten zur Befreiung von Standards und dem Abbau von Bürokratie schaffen soll.

Auch in Zukunft werden wir weitere Maßnahmen prüfen, um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen. So arbeiten wir derzeit zum Beispiel an einer Softwarelösung zur einheitlichen und digitalen Bearbeitung der Revisionsberichte des Technischen Prüfdienstes Hessen im Zusammenhang mit der Prüfung von Feuerwehrhäusern. Bereits erprobt wird derzeit in fünf Landkreisen ein digitales Antragsverfahren für die Förderung von Feuerwehrhäusern und Einsatzfahrzeugen. Auch diese Maßnahmen werden dazu beitragen, kommunale Verwaltung spürbar zu entlasten.“

Landesfeuerwehrverband begrüßt Unterstützung des Landes / Weilrod wird Musterkommune

Den Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ stellte Heimatschutzminister Roman Poseck heute mit dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Norbert Fischer, und Bürgermeister von Weilrod (Hochtaunuskreis), Götz Esser, vor.

Der Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen, Norbert Fischer, begrüßt den Leitfaden „Musterfeuerwehrhaus Hessen“: „Die neue Handlungsempfehlung Musterfeuerwehrhaus ist ein Segen für die hessischen Feuerwehr. Sie vereinfacht künftige Bauvorhaben bereits in der Planungsphase und wird Kommunen helfen, schnell, effizient und kostengünstig Feuerwehrgerätehäuser zu errichten und damit die Grundlage für einen effektiven Brandschutz vor Ort zu legen. Ich bin dankbar für die Initiative des Landes, die Experten des Landesfeuerwehrverbandes Hessen gerne begleitet und ihr Fachwissen eingebracht haben. Hessen wird seiner Vorreiterrolle in so vielen Bereichen des Feuerwehrwesens damit einmal mehr gerecht.“

Götz Esser, Bürgermeister von Weilrod, zeigt sich ebenfalls erfreut über die Handreichung des Landes. Er rechnet damit, dass die Musterpläne den bevorstehenden Bau eines neuen Feuerwehrhauses in Weilrod erleichtern und das Vorhaben kostengünstiger umgesetzt werden kann: „Mit der Handlungsempfehlung Musterfeuerwehrhaus baut das Land seine Unterstützungsleistungen im Bereich des Brandschutzes sinnvoll und zielführend aus. Die Handlungsempfehlung wird gerade kleineren Kommunen als Leitfaden durch den mühevollen Planungsprozess eines Neubaus dienen und dabei zu personellen und finanziellen Einsparungen führen. Ich bin stolz darauf, dass wir in Weilrod die erste Kommune sein werden, die diesen Leitfaden erproben darf.“

Mustergrundriss und Musterraumplanungen sind modular aufgebaut & universell erweiterbar

Der Leitfaden zum Musterfeuerwehrhaus richtet sich in erster Linie an kleinere bis mittlere Kommunen mit Feuerwehren, die ein bis vier Stellplätze benötigen. Die Konzepte sind modular aufgebaut und universell erweiterbar, sodass sie an unterschiedliche örtliche Anforderungen angepasst werden können. In den vergangenen Jahren wurden in Hessen neben Erweiterungen und Modernisierungen von bestehenden Feuerwehrhäusern pro Jahr rund 30 Neubauten von Feuerwehrhäusern finanziell durch das Land gefördert.

Hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen gelten die gleichen Regeln wie bei jedem anderen Feuerwehrhausbau in Hessen. Die Förderung erfolgt weiterhin nach der geltenden Brandschutzförderrichtlinie (BSFRL). Die geplanten Vorhaben müssen zunächst in die kommunale Bedarfs- und Entwicklungsplanung aufgenommen und anschließend in die Prioritätenliste des Landkreises eingestellt werden. Erst danach kann eine Förderung nach BSFRL beantragt werden. Eine Förderung aus der Brandschutzförderrichtlinie und die Projektierung eines „Musterfeuerwehrhauses“ mit einem Generalunternehmer/-übernehmer sind ebenfalls miteinander vereinbar.

Umfangreiche Investitionen im Brand- und Katastrophenschutz

Die Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes ist für die Hessische Landesregierung ein Schwerpunkt. Im Rahmen seiner Unterstützung investiert das Land schon seit Jahren in Feuerwehrfahrzeuge, -häuser und -technik, aber zum Beispiel auch in die Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften. Allein im vergangenen Jahr wurden 145 Fahrzeuge und 85 Baumaßnahmen (Erweiterungen, Modernisierungen, Neubauten) an Feuerwehrhäusern mit rund 20 Millionen Euro gefördert. In den vergangenen zehn Jahren betrug die Förderung von mehr als 1.700 Einsatzfahrzeugen und mehr als 550 baulichen Maßnahmen insgesamt fast 200 Millionen Euro. Im Jahr 2025 investiert die Hessische Landesregierung weiter zielgerichtet in den Brand- und Katastrophenschutz und stärkt die Einheiten bedarfsgerecht. Hierfür stellt das Land für 2025 insgesamt rund 69 Millionen Euro bereit. Hinsichtlich der kommunalen Feuerwehren werden allein zur Förderung von Fahrzeugbeschaffungen und Neubaumaßnahmen voraussichtlich rund 21 Millionen Euro aufgewendet.

Bild und Text: Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Land unterstützt Kommunen beim Bau von standardisierten Feuerwehrhäusern | innen.hessen.de